Energieeinsparverordnung

Planung neuer Wohngebäude nach dem aktuell gültigen Recht

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es seit 2009 zwei ordnungsrechtliche Instrumente, die beide bei der Planung neuer Gebäude zu beachten sind und hinsichtlich energetischer Anforderungen Hand in Hand gehen.

Die Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie stellt in erster Linie Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Hierbei wird der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ebenso berücksichtigt wie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).

EnEV Energiesparverordnung unter: http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-und-sanieren/energieeinsparverordnung/

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